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Offener Brief BTHG

Übergabe Offener Brief im SMS am 20.03.2017Pressemitteilung vom 20.03.2017

 

Stadtarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte Dresden e.V.
BUMS! – Behinderung und Menschenrechte in Sachsen

 

Menschen mit Behinderungen und deren Verbände fordern einen öffentlichen Diskurs zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetztes in Sachsen

 

Am 20.03.2017 haben VertreterInnen des Netzwerkes BUMS! – Behinderung und Menschenrechte in Sachsen sowie der Stadtarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte Dresden e.V. einen Offenen Brief an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) übergeben. Der Brief wurde von über 27 Verbänden, Vereinen und Initiativen unterzeichnet. Darunter u.a. der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband LV Sachsen e.V., der AWO Landesverband Sachsen e.V., der Lebenshilfe Sachsen e.V., der Landesverband Gemeindepsychiatrie Sachsen e.V. und viele mehr. In dem Brief wird ein breiter, öffentlicher Diskurs zur Bestimmung des Trägers der Eingliederungshilfe in Sachsen gefordert. Diese richtungsweisende Entscheidung ist für viele Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung. Denn der Träger der Eingliederungshilfe entscheidet über die Bewilligung von (Teilhabe-)Leistungen. Das heißt zum Beispiel darüber, wie viel Unterstützung Menschen mit Behinderung beim Wohnen oder bei der Arbeit erhalten. Frau Jessen als Abteilungsleiterin beim SMS für den Bereich Jugend, Familie und Teilhabe hat den Offenen Brief entgegen genommen. Sie hat versichert, dass Anliegen schnellst möglich an die Staatministerin Frau Klepsch heran zu tragen.
Zum Hintergrund: Ende letzten Jahres wurde das Bundesteilhabegesetz auf Bundesebene verabschiedet. Wichtige Merkmale dieses Gesetzgebungsprozesses waren die Transparenz und die Beteiligung aller Akteure bei der Entwicklung und praktischen Umsetzung dieses Gesetzes. An den Stellen, an denen dies nicht passiert ist, haben SelbstvertreterInnen, Verbände und Politiker sich über einen öffentlichen Protest Gehör verschafft, um somit ein Bundesteilhabegesetz zu schaffen, welches wirkliche Verbesserungen für die Betroffenen bedeutet. Nun haben die Bundesländer die Aufgabe bestimmte landesrechtliche Regelungen zu treffen. Eine dieser Aufgaben, ist die Bestimmung eines oder mehrerer Träger der Eingliederungshilfe ab 01.01.2018. Aktuell gibt es hierzu verschiedene Varianten, welche innerhalb einer Facharbeitsgruppe beim SMS diskutiert werden. Von Seiten des SMS wurde bestätigt, dass bis zur Sommerpause ein erster Gesetzentwurf vorliegen soll. Im vollen Bewusstsein dieses straffen Zeitplanes, wird im Brief eine öffentliche Fachveranstaltung unter Federführung des SMS angeregt. Mittels dieser soll das Wissen über die verschiedenen Möglichkeiten der Verortung des Trägers der Eingliederungshilfe bei allen Akteuren geschärft und vertieft werden.


Kontakte für Rückfragen oder Absprachen:
Stadt AG - Aktives Netzwerk für ein inklusives Leben e.V.

BUMS! Behinderung und Menschenrechte Sachsen

 

Offener Brief mit Unterschriften 20.03.2017

Offener Brief ohne Unterschriften 19.03.2017 als PDF